Feste Zahnspange und Mundhygiene: Was muss ich beachten?

Eine feste Zahnspange verlangt eine sehr gute Mundhygiene, die im Vorfeld von uns oder dem Zahnarzt geschult werden sollte. Die festsitzende Zahnspange bedeutet ein gewisses Erschwernis, da durch sie schwer zu reinigende Ecken und Winkel entstehen. Gründliches Putzen ist hier Voraussetzung, damit keine Speisereste hängen bleiben. Schlechtes Putzen kann zudem zu Entkalkungen des Zahnschmelzes in Form von weißen Flecken auf den Zähnen und Karies führen.

Gibt es Dinge, auf die man beim Essen verzichten sollte, wenn man eine feste Zahnspange trägt?

Grundsätzlich sollte mit der festen Zahnspange  sorgsam umgegangen werden, da zu häufige Reparaturen die Behandlungsdauer verzögern können.

Deshalb ist es ratsam, während der Behandlung auf bestimmte Dinge wie etwa klebrige Bonbons, Kaugummi oder harte  Nüsse zu verzichten, da der Genuss dieser Speisen zu einer Beschädigung der Zahnspange führen kann.

Gute Mundhygiene, auch mit Zahnspange?

Die richtige Mundhygiene ist Vorausetzung für ein gesundes Gebiss und ein schönes Lächeln. Deshalb gehören regelmäßige Zahnputzkontrollen und das Erklären der richtigen Putztechnik für uns zur Behandlung dazu. Bei festsitzenden Spangen empfehlen wir zusätzlich eine zahnschonende Bracketumfeld-Versiegelung mit Protecto® CaF2 Nano. Diese Versiegelung wirkt wie ein Schutzlack für den Zahnschmelz.  So entsteht ein langanhaltender Schutz vor Säure und Ätzung des Zahnschmelzes, wie sie beim häufigen Genuss süßer Speisen entstehen.

Wie säubere ich eine herausnehmbare Zahnspange?

Eine umfassende Mundhygiene ist die Grundvoraussetzung für ein schönes Lächeln. Dazu gehört auch die richtige Pflege der herausnehmbaren Zahnspange. Diese sollte jeden Tag mit Zahnbürste und Zahnpasta oder Reinigungstabletten gesäubert werden.  Für Extra-Frische legen Sie Zahnspange nach dem Putzen in einen mit Wasser gefüllten Zahnputzbecher und geben 1-2 Tropfen Mundwasser hinzu. Die Zahnspange bitte niemals auskochen, da sich die Kunststoffteile dabei verformen könnten.

Wer zahlt die kieferorthopädische Behandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung wird bei Kindern und Jugendlichen in den meisten Fällen von einer Krankenkasse oder privaten Versicherung übernommen. Bei den privaten Versicherungen genügt in der Regel die vom Arzt festgestellte medizinische Notwendigkeit.

Anders ist es bei gesetzlich Versicherten. Hier gibt es ein Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs anhand kieferorthopädischer Indikationsgruppen genannt KIG (s. Tabelle unten). Es werden 5 Grade für den Behandlungsbedarf unterschieden. Bei Schweregrad 1 und 2 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten, wohingegen sie die Behandlung bei Schweregrad 3, 4 und 5 zahlen. Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung muss ein Patienten also in einer Befundgruppe einen Schweregrad größer als 2 erreichen damit die Behandlung von der Kasse übernommen wird.

Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs anhand kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG)

KIEFERORTHOPÄDISCH-KIEFERCHIRURGISCHE THERAPIE

Wenn das Körperwachstum abgeschlossen ist lassen sich bestimmte Fehlstellungen und Fehllagen der Kiefer (Dysgnathien) nicht mehr rein kieferorthopädisch beheben. Sind Ober- und Unterkiefer ungleich entwickelt, kann dies zu funktionellen Problemen im Bereich der Kiefer und des Haltungsapparates führen, zudem wird die Gesichtsästhetik beeinträchtigt. In diesen Fällen ist es notwendig, eine kieferorthopädische Behandlung durch chirurgische Maßnahmen zu unterstützen. In welchem Ausmaß eine solche Therapie erfolgt, hängt vom Schweregrad der Dysgnathie ab und wird von uns für jeden Patienten individuell in enger Zusammenarbeit mit den Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen geplant.